Die Klage gegen das Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes vom 13. September 2018 wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert beträgt 5.000,00 Euro.
Die klagende und die beklagte , vertreten durch das , streiten um den Rechtscharakter und die Rechtmäßigkeit eines Rundschreibens die Beklagten.
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