Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 03.02.2017 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit gegen den Beklagten zu 1 in der Hauptsache erledigt ist, soweit die Klägerin Auskunft über die Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens
Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an die Klägerin 29.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.04.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Beklagte zu 1 jeweils 10% sowie die Beklagte zu 2 80% der Gerichtskosten; der Beklagte zu 1 trägt 10% und die Beklagte zu 2 80% der außergerichtlichen Kosten der Klägerin; die Klägerin trägt 50% der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1. Eine weitergehende Kostenerstattung findet nicht statt.
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