OLG Köln - Urteil vom 11.07.2018
11 U 30/17
Normen:
BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 03.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 457/15

Mängel an einem GemeinschaftserbbaurechtErledigung eines Auskunftantrags gegenüber einem Insolvenzverwalter

OLG Köln, Urteil vom 11.07.2018 - Aktenzeichen 11 U 30/17

DRsp Nr. 2019/9555

Mängel an einem Gemeinschaftserbbaurecht Erledigung eines Auskunftantrags gegenüber einem Insolvenzverwalter

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 03.02.2017 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 7 O 457/15 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit gegen den Beklagten zu 1 in der Hauptsache erledigt ist, soweit die Klägerin Auskunft über die Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens 5 OH 6/11 LG Berlin (Antrag zu 1a) begehrt hat.

Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an die Klägerin 29.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.04.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Beklagte zu 1 jeweils 10% sowie die Beklagte zu 2 80% der Gerichtskosten; der Beklagte zu 1 trägt 10% und die Beklagte zu 2 80% der außergerichtlichen Kosten der Klägerin; die Klägerin trägt 50% der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1. Eine weitergehende Kostenerstattung findet nicht statt.