Die Klägerin begehrt die vorschussweise und endgültige Zahlung von Arbeitslosengeld (Alg) ab dem 15.06.1994 sowie Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung durch die Beklagte.
Die Klägerin ist gelernte Krankenschwester. Sie war bis zum Auftreten gesundheitlicher Probleme im Jahre 1983 und später erneut zeitweilig in diesem Beruf tätig. Mit ab dem Jahre 1991 zunehmender Häufigkeit betreibt sie unter anderem sozialgerichtliche Verfahren insbesondere auf den Gebieten des Arbeitsförderungs-, Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsrechts. Dabei hat sie allein vor dem Sozialgericht Karlsruhe (
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