LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.04.2016
14 Sa 2051/15
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 3. Alt.; KSchG § 17 Abs. 2 S. 1-2; KSchG § 17 Abs. 3 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 22.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 38 Ca 10568/15

Massenentlassungen im Bereich der FluggastabfertigungWirksame Massenentlassungsanzeige bei Verhandlungsangebot an den Betriebsrats und glaubhaften Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unterrichtung des Betriebsrats und zum Beratungsstand

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.04.2016 - Aktenzeichen 14 Sa 2051/15

DRsp Nr. 2018/11224

Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung Wirksame Massenentlassungsanzeige bei Verhandlungsangebot an den Betriebsrats und glaubhaften Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unterrichtung des Betriebsrats und zum Beratungsstand

1. Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG muss die Arbeitgeberin mit dem Betriebsrat die Möglichkeiten beraten, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Folgen abzumildern. Dabei geht die Pflicht zur Beratung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG über eine bloße Anhörung deutlich hinaus, so dass die Arbeitgeberin mit dem Betriebsrat über die Entlassungen oder die Möglichkeiten ihrer Vermeidung ernstlich zu verhandeln oder ihm dies zumindest anzubieten hat. 2. Die Arbeitgeberin bietet dem Betriebsrat gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG Verhandlungen an, wenn sie ihm unter Ziffer 6 ihres Anschreibens unter der Überschrift "Beratungen" folgendes mitteilt: