OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 05.05.2017
4 B 520/17
Normen:
LadSchlG § 14; LÖG NRW § 6 Abs. 1;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2017, 868
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, vom 02.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 L 1823/17

Mehrtägige internationale Leitmesse als Anlass für die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Innenstadt einer Großstadt; Prägende Wirkung einer mehrtägigen internationalen Leitmesse für den öffentlichen Charakter des Tages; Gegenüberstellung der Zahl der Messebesucher und Ladenbesucher

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.05.2017 - Aktenzeichen 4 B 520/17

DRsp Nr. 2017/6105

Mehrtägige internationale Leitmesse als Anlass für die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Innenstadt einer Großstadt; Prägende Wirkung einer mehrtägigen internationalen Leitmesse für den öffentlichen Charakter des Tages; Gegenüberstellung der Zahl der Messebesucher und Ladenbesucher

1. Eine mehrtägige internationale Leitmesse kann Anlass für die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Innenstadt einer Großstadt sein.2. Die prägende Wirkung einer mehrtägigen internationalen Leitmesse für den öffentlichen Charakter des Tages lässt sich nicht allein aufgrund einer schematischen Gegenüberstellung der an dem jeweiligen Sonntag zu erwartenden Zahl der Messebesucher einerseits und der allein wegen der Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartenden Zahl der Ladenbesucher andererseits beurteilen.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2.5.2017 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

LadSchlG § 14; LÖG NRW § 6 Abs. 1;

[Gründe]

Die Beschwerde der Antragstellerin ist unbegründet.

Das Verwaltungsgericht hat den sinngemäßen Antrag,