[VERFAHREN]
[01] Der Rechtssache lag eine Individualbeschwerde (Nr. 75204/01) gegen die Bundesrepublik Deutschland zugrunde, die ein deutscher Staatsangehöriger, Herr Theodor Klasen ("der Beschwerdeführer"), am 28. September 2001 nach Artikel 34 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ("die Konvention") beim Gerichtshof eingereicht hatte.
[02] Der Beschwerdeführer wurde von Herrn R. Battenstein, Rechtsanwalt in Düsseldorf, vertreten. Die deutsche Regierung ("die Regierung") wurde durch ihre Verfahrensbevollmächtigte, Frau Ministerialrätin A. Wittling-Vogel vom Bundesministerium der Justiz, vertreten.
[03] Am 27. Oktober 2004 entschied der Gerichtshof, die Beschwerde zu übermitteln. Er beschloss nach Artikel 29 Abs. 3 der Konvention, über die Begründetheit und Zulässigkeit der Beschwerde gleichzeitig zu entscheiden.
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