SG Freiburg (Breisgau) - S 7 AL 29/04 - 13.05.2004,
Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei verspäteter Arbeitslosmeldung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.2004 - Aktenzeichen L 12 AL 2249/04
DRsp Nr. 2006/24272
Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei verspäteter Arbeitslosmeldung
Die Sanktion der Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 140SGB III ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitslose zumindest fahrlässig eine frühere Arbeitslosmeldung unterlassen hatte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]