BFH - Urteil vom 09.02.2012
III R 5/08
Normen:
SGB VII § 56; EStG § 32 Abs. 4 S. 2;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 20.11.2007

Minderung einer als Bezug anzusetzenden Verletztenrente um den Behinderten-Pauschbetrag im Rahmen der Gewährung von Kindergeld

BFH, Urteil vom 09.02.2012 - Aktenzeichen III R 5/08

DRsp Nr. 2012/7216

Minderung einer als Bezug anzusetzenden Verletztenrente um den Behinderten-Pauschbetrag im Rahmen der Gewährung von Kindergeld

Werden die zur Beseitigung oder Linderung von Unfallfolgen entstandenen Aufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, kann die infolge des Unfalls von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlte Verletztenrente (§ 56 SGB VII) aus Vereinfachungsgründen um den dem Kind zustehenden Behinderten-Pauschbetrag gemindert werden. Nur der verbleibende Teil der Rente ist zur Bestreitung des Unterhalts i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG bestimmt oder geeignet (Fortentwicklung der Rechtsprechung im Senatsurteil vom 17. Dezember 2009 III R 74/07, BFHE 228, 72, BStBl II 2010, 552).

Normenkette:

SGB VII § 56; EStG § 32 Abs. 4 S. 2;

Gründe

I.