SG Dresden, vom 21.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 AL 19/06
Mindestbemessungsentgelt bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes
LSG Chemnitz, Beschluß vom 12.06.2006 - Aktenzeichen L 1 B 132/06 AL-PKH
DRsp Nr. 2007/20115
Mindestbemessungsentgelt bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes
Wird bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld nach einem bestandsgeschützten Bemessungsentgelt nach § 133 Abs. 1SGB III im Dreijahreszeitraum erst Arbeitslosengeld und dann Arbeitslosenhilfe bezogen, so ist das um Einmalzahlungen verminderte und nach § 200 Abs. 3SGB III um drei Prozent abgesenkte Bemessungsentgelt maßgeblich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]