Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach- vom 19.6.2018, Az.:
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten des vorliegenden Beschluss-, Beschwerdeverfahrens streiten darüber, ob die Betriebsstätte der Beteiligten zu 1) in G-Stadt eine betriebsratsfähige Organisationseinheit darstellt.
1. 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|