Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 04.05.2018 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmungen zu der "Neueingruppierung" von Arbeitnehmern.
Die Antragstellerin gehört zu einer international tätigen Textil-Discounter-Gruppe und betreibt auch bundesweit Verkaufsstellen im Einzelhandel mit Textilien, Accessoires und Beisortiment. Der in der Kölner Filiale gebildete Betriebsrat besteht aus elf Mitgliedern.
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