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Der Antragsteller ist ein privater Schulträger, der eine Grundschule im Ganztagsbetrieb unterhält und fast ausschließlich Lehrkräfte beschäftigt. Mit den vollzeitbeschäftigten Lehrkräften ist eine Unterrichtszeit von 26,5 Stunden in der Woche vereinbart. Die Parteien sind darüber einig, dass eine vollzeitbeschäftigte Lehrkraft, die Vertretungsstunden übernimmt, bezogen auf ihr vertraglich vereinbartes Lehrdeputat von 26,5 Pflichtstunden, Überstunden verrichtet.
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