Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.05.2013 -
Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob Zeiten der Unterbrechung der Arbeitszeit (Breakstunden) zu vergüten sind.
Der Kläger ist seit dem 04.03.2002 bei der Beklagten als Flugsicherheitskraft auf dem Gelände des Flughafens K /B zu einem Stundenlohn von 12,06 € brutto bis einschließlich Februar 2012 und sodann ab März 2012 von 12,36 € brutto pro Stunde beschäftigt.
1. a) b) c) d) 2. 1. 2.
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