Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.04.2013 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch darüber, ob Zeiten der Unterbrechung der Arbeitszeit (Breakstunden) zu vergüten sind.
Der Kläger ist seit dem 23.11.2009 bei der Beklagten als Flugsicherheitskraft auf dem Gelände des Flughafens K /B zu einem Stundenlohn von 12,36 € brutto beschäftigt.
1. a) b) c) 2. 1. 2.
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