BVerwG - Beschluss vom 15.10.2018
5 P 8.17
Normen:
PersVG HB § 52 Abs. 1 S. 1; PersVG HB § 63 Abs. 1; PersVG HB § 65 Abs. 1; PersVG HB § 66 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
OVG Bremen, vom 31.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 LP 37/16

Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung eines Bediensteten; Abhängigkeit der Mitbestimmung des Personalrats von einer Einwilligung des Bediensteten wegen Offenbarung einer regelmäßig anlassgebenden (längeren) Erkrankung als Eingriff in das gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung

BVerwG, Beschluss vom 15.10.2018 - Aktenzeichen 5 P 8.17

DRsp Nr. 2019/3099

Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung eines Bediensteten; Abhängigkeit der Mitbestimmung des Personalrats von einer Einwilligung des Bediensteten wegen Offenbarung einer regelmäßig anlassgebenden (längeren) Erkrankung als Eingriff in das gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Tenor

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - Fachsenat für Personalvertretungssachen - vom 31. Mai 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der von der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung betroffene Bedienstete in die Beteiligung des Personalrats eingewilligt hat.

Normenkette:

PersVG HB § 52 Abs. 1 S. 1; PersVG HB § 63 Abs. 1; PersVG HB § 65 Abs. 1; PersVG HB § 66 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1;

Gründe

I

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Anordnung gegenüber Bediensteten, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt.