Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 24. Februar 2015 -
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Gehaltserhöhungen.
Die nicht tarifgebundene Arbeitgeberin unterhält in Deutschland drei Produktionsstandorte. Der Beteiligte zu 2. ist der Betriebsrat des Werks R.
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