Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers werden der Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Mai 2022 und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 27. August 2021 geändert.
Es wird festgestellt, dass die Beteiligte das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers gemäß §
I
Die Beteiligten streiten über ein Mitbestimmungsrecht des Antragstellers beim Unterlassen von Ausschreibungen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|