Mitgliedschaft in der Krankenversicherung bei Elternzeit
SG Frankfurt/M., Urteil vom 08.11.2006 - Aktenzeichen S 18 KR 959/05
DRsp Nr. 2007/20711
Mitgliedschaft in der Krankenversicherung bei Elternzeit
Für die Aufrechterhaltung der Pflichtmitgliedschaft bei der Inanspruchnahme von Elternzeit nach § 192 Abs. 1 Nr. 2SGB V ist das Bestehen einer Pflichtmitgliedschaft während des Bezug von oder des Anspruch auf Mutterschaftsgeld nicht erforderlich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]