Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Nachdem sich Lehrkräfte verschiedener Schulen darüber beschwert hatten, dass die Beteiligte deren private Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) an die zuständigen Personalräte herausgegeben hatte, entschied die Beteiligte im Januar 2014, dies künftig zu unterlassen.
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