BGH - Beschluss vom 24.01.2017
VI ZR 578/15
Normen:
SGB VII § 110 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
r+s 2017, 336
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 03.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 195/12
KG, vom 01.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 27 U 127/14

Mittelbare Auswirkungen eines etwaigen Mitverschuldens des Versicherten für den Aufwendungsersatzanspruch

BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - Aktenzeichen VI ZR 578/15

DRsp Nr. 2017/2977

Mittelbare Auswirkungen eines etwaigen Mitverschuldens des Versicherten für den Aufwendungsersatzanspruch

Die Beschränkung des Aufwendungsersatzanspruchs nach § 110 Abs. 1 Satz 1 SGB VII auf die Höhe des fiktiven Schadensersatzanspruchs betrifft allein die Höhe des Aufwendungsersatzanspruchs. Ein etwaiges Mitverschulden des Versicherten wirkt sich unmittelbar nur auf den fiktiven Schadensersatzanspruch aus und hat für den Aufwendungsersatzanspruch allein mittelbare, auf die Höhe des Anspruchs beschränkte Bedeutung.

Tenor

Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des 27. Zivilsenats des Kammergerichts vom 1. September 2015 wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).