Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 15.07.2019, Az. 1 Ca 588 d/19, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Im Beschwerdeverfahren wendet sich der Kläger gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
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