LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.09.2020
9 Sa 1386/18 SK
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 29.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 150/18

Montage eines begehbaren Kühlraums der Pflicht zur Zahlung in die Soka Bau unterfälligErrichtung von Kühlräumen als bauliche Tätigkeit

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.09.2020 - Aktenzeichen 9 Sa 1386/18 SK

DRsp Nr. 2021/6861

Montage eines begehbaren Kühlraums der Pflicht zur Zahlung in die Soka Bau unterfällig Errichtung von Kühlräumen als bauliche Tätigkeit

Die reine Montage von begehbaren Kühlräumen mit Tür in landwirtschaftlichen Betrieben wie Spargelhöfen, Obst- und Gemüsehöfen und Biomärkten, bei der im Nachgang der Einbau und Anschluss der Kälteanlage durch einen Kälteanlagebauer erfolgt, ist - unabhängig vom Volumen des Kühlraumes - nicht als mit dem Aufbau und der Montage einer technischen Anlage oder eines medizinischen Geräts vergleichbaren Tätigkeit vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV ausgenommen (in Abgrenzung zu: LAG Hessen, Urteil vom 13. Dezember 2019 – 10 Sa 1001/18 SK, nach juris).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 29. August 2018 – 2 Ca 150/18 SK – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Beiträge zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft.