ArbG Berlin, vom 07.08.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 31 Ca 695/92
Mutterschutz: Beweislast hinsichtlich der Kenntnis des Arbeitgebers
LAG Berlin, Urteil vom 05.07.1993 - Aktenzeichen 9 Sa 9/93
DRsp Nr. 2002/8058
Mutterschutz: Beweislast hinsichtlich der Kenntnis des Arbeitgebers
1. Bestreitet der Arbeitgeber nach einer von ihm ausgesprochenen Kündigung die erstmalige Kenntnis einer Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft, so trägt sie dafür die Darlegungs- und Beweisführungslast.2. Auch der Beweis von Negativem ist möglich, ohne daß sich dadurch die Beweislastverteilung grundlegend ändert.