Autor: Rudolf |
Wichtigste Rechtsgrundlage für den Mutterschutz von Arbeitnehmerinnen ist das zum 01.01.2018 in Kraft tretende "Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium" (Mutterschutzgesetz - MuSchG).3) Dieses MuSchG entwickelt das seit 1952 bestehende "Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter" (ebenfalls Mutterschutzgesetz genannt; MuSchG a.F.) weiter. Es setzt europäische Vorgaben um und kodifiziert das Mutterschutzrecht, indem das MuSchG a.F. und die
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