8/3.2.2 Das Mutterschutzgesetz

Autor: Rudolf

MuSchG 2018

Wichtigste Rechtsgrundlage für den Mutterschutz von Arbeitnehmerinnen ist das zum 01.01.2018 in Kraft tretende "Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium" (Mutterschutzgesetz - MuSchG).3) Dieses MuSchG entwickelt das seit 1952 bestehende "Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter" (ebenfalls Mutterschutzgesetz genannt; MuSchG a.F.) weiter. Es setzt europäische Vorgaben um und kodifiziert das Mutterschutzrecht, indem das MuSchG a.F. und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) zusammengefasst wurden.

Persönlicher Geltungsbereich