Autor: Rudolf |
Art. 6 Abs. 4 GG gibt jeder Mutter einen Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Auch auf europäischer Ebene ist der Mutterschutz verankert: Die Europäische Grundrechtscharta begründet das Recht auf Schutz vor Entlassung aus einem mit der Mutterschaft zusammenhängenden Grund; zugleich wird ein Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub und auf einen Elternurlaub nach der Geburt begründet (Art. 33 Abs. 2 EU-GRCharta). Noch konkreter formuliert es die Europäische Sozialcharta (Art.
Von besonderer Bedeutung für das Mutterschaftsrecht ist die
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