I.
Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots, das der Beklagte im Hinblick auf die in einem von der Klägerin getragenen Kindergarten als Erzieherin tätige Beigeladene für die gesamte Dauer der Schwangerschaft ausgesprochen hat, weil die Beigeladene über zu geringe Mumps-Antikörper verfügte.
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