VGH Bayern - Beschluss vom 28.03.2017
15 ZB 16.1306
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 15; BauNVO § 23 Abs. 1; BauNVO § 23 Abs. 3; BauNVO § 23 Abs. 5; BayBO Art. 55 Abs. 1; BayBO Art. 59 S. 1 Nr. 2; BayBO Art. 60; BayBO Art. 68 Abs. 1 S. 1 Hs. 1; BayBO Art. 75; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; BGB § 1004 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 19.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen Au 5 K 14.1865

Nachbarschutz hinsichtlich Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben Umbau und energetische Sanierung Wohnhaus; Befreiung der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl; Zulassung einer Nebenanlage (hier: Garage) außerhalb der Baugrenzen; Gefährdung des Anwesens unter statischen Gesichtspunkten und Explosionsgefahr

VGH Bayern, Beschluss vom 28.03.2017 - Aktenzeichen 15 ZB 16.1306

DRsp Nr. 2017/12786

Nachbarschutz hinsichtlich Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben "Umbau und energetische Sanierung Wohnhaus"; Befreiung der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl; Zulassung einer Nebenanlage (hier: Garage) außerhalb der Baugrenzen; Gefährdung des Anwesens unter statischen Gesichtspunkten und Explosionsgefahr