Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 31 662,37 Euro festgesetzt.
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