Die Beschwerde der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. Februar 2023 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 62 966,71 Euro festgesetzt.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten um eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen, Umlagen und Säumniszuschlägen in Höhe von 62 966,71 Euro für die Zeit vom 1.1.2011 bis zum 30.9.2012 wegen nicht gezahlten Mindestlohns.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|