Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel - 4 Ca 1319 a/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Im Hauptsacheverfahren stritten die Parteien um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Rechtsstreit endete durch Vergleich im Güte-Termin am 31.08.2011.
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