Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 14.11.2018 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 3.738,80 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 06.12.2017 zu zahlen.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Revision wird zugelassen.
IV.Der Streitwert wird auf 3.738,80 Euro festgesetzt.
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