LAG Hamm - Beschluss vom 18.11.2005
1 Ta 571/05
Normen:
KSchG § 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 20.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1462/05

Nachträgliche Klagezulassung; Mutterschutz; missverständlicher Hinweis der Arbeitsbehörde

LAG Hamm, Beschluss vom 18.11.2005 - Aktenzeichen 1 Ta 571/05

DRsp Nr. 2005/21402

Nachträgliche Klagezulassung; Mutterschutz; missverständlicher Hinweis der Arbeitsbehörde

Normenkette:

KSchG § 5 ;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage.

Die im Januar 1981 geborene Klägerin wurde von der Beklagten, die in C2xxxx-R2xxxx eine Verkaufsagentur betreibt, ab 01.10.2004 als Fachberaterin im Verkauf zu einem Bruttomonatsgehalt von 1.200,00 EUR bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden eingestellt.