Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Kempten vom 14.4.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger weitere € 4.731,52 brutto nebst Zinsen i. H. v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 11.4.2016 zu zahlen.
2.Die Beklagte hat die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 12/100 und die Beklagte 88/100.
II.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger für die Monate April bis Oktober 2015 Anspruch auf Zahlung weiterer Nachtzuschläge hat.
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