Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 11. März 2016 - 11 Sa 72/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren -
Hinweise des Senats:
Parallelentscheidung zu führender Sache -
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