SG Reutlingen, vom 01.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 AL 1307/02
Nichtteilnahme an einer Bildungsmaßnahme wegen Sicherstellung der Kinderbetreuung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2003 - Aktenzeichen L 12 AL 2723/03
DRsp Nr. 2006/24171
Nichtteilnahme an einer Bildungsmaßnahme wegen Sicherstellung der Kinderbetreuung
Nicht arbeitsfähig bzw verfügbar iS. von § 119SGB III ist ein Arbeitsloser, dessen Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme generell davon abhängig ist, den Termin der Bildungsmaßnahme vom Arbeitsamt zur Sicherstellung der Kinderbetreuung 2 bis 3 Wochen vorher mitgeteilt zu bekommen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]