BayObLG - Beschluss vom 31.08.2023
202 ObOWi 836/23
Normen:
OWiG § 79 Abs. 3;
Vorinstanzen:
AG Regensburg, vom 19.04.2023

Nichtzahlung von Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung als unechtes UnterlassungsdeliktKeine Beschränkung für neue Ordnungswidrigkeit aufgrund erneuter Nichtzahlung nach rechtskräftigem UrteilDauerhaftes Unterlassen einer Beitragsentrichtung als einheitliche TatBeendigung eines Dauerdeliktes durch Zahlung

BayObLG, Beschluss vom 31.08.2023 - Aktenzeichen 202 ObOWi 836/23

DRsp Nr. 2023/12772

Nichtzahlung von Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung als unechtes Unterlassungsdelikt Keine Beschränkung für neue Ordnungswidrigkeit aufgrund erneuter Nichtzahlung nach rechtskräftigem Urteil Dauerhaftes Unterlassen einer Beitragsentrichtung als einheitliche Tat Beendigung eines Dauerdeliktes durch Zahlung

1. Die Ordnungswidrigkeit nach § 121 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI, die bei einem Verzug der versicherten Person mit der Entrichtung von 6 Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung erfüllt ist, stellt ein echtes Unterlassungsdelikt in Form eines Dauerverhaltens dar, das seinen Abschluss erst mit der Entrichtung der Beiträge findet.2. Bei einem dauerhaften Unterlassen der Beitragsentrichtung über einen längeren Zeitraum handelt es sich eine einheitliche Tat im materiell-rechtlichen Sinne.3. Zwar findet ein Dauerdelikt grundsätzlich seine materielle Beendigung mit einer tatrichterlichen Verurteilung. Im Falle der Nichtentrichtung der geschuldeten Beiträge in der Folgezeit beginnt allerdings eine neue Ordnungswidrigkeit, deren Verfolgung nicht wegen der Rechtskraft der vorhergehenden Verurteilung unzulässig ist.

Tenor

I.

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom 19.04.2023 aufgehoben.

II. III. IV.