EuGH - Urteil vom 11.12.2007
Rs C-438/05
Normen:
EG Art. 43 ; VO (EWG) Nr. 4055/86;
Fundstellen:
AP Nr. 3 zu Art. 43 EG
ArbRB 2008,79
AuR 2008, 55
DVBl 2008, 400
EWS 2008, 98
EuZW 2008, 246
JuS 2008, 447
NZA 2008, 124
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Slg 2007, I-10779
Viking

Niederlassungsfreiheit: Seeschifffahrt - Niederlassungsrecht - Grundrechte - Ziele der gemeinschaftlichen Sozialpolitik - Kollektive Maßnahme einer gewerkschaftlichen Organisation gegen ein privates Unternehmen - Tarifvertrag, der dazu geeignet ist, ein Unternehmen von der Registrierung eines Schiffes unter der Flagge eines anderen Mitgliedstaats abzubringen

EuGH, Urteil vom 11.12.2007 - Aktenzeichen Rs C-438/05

DRsp Nr. 2008/3079

Niederlassungsfreiheit: Seeschifffahrt - Niederlassungsrecht - Grundrechte - Ziele der gemeinschaftlichen Sozialpolitik - Kollektive Maßnahme einer gewerkschaftlichen Organisation gegen ein privates Unternehmen - Tarifvertrag, der dazu geeignet ist, ein Unternehmen von der Registrierung eines Schiffes unter der Flagge eines anderen Mitgliedstaats abzubringen

»1. Art. 43 EG ist dahin auszulegen, dass grundsätzlich eine kollektive Maßnahme, die von einer Gewerkschaft oder einem Gewerkschaftsverband gegen ein Unternehmen zu dem Zweck betrieben wird, dieses Unternehmen dazu zu veranlassen, einen Tarifvertrag abzuschließen, dessen Inhalt geeignet ist, das Unternehmen davon abzubringen, von der Niederlassungsfreiheit Gebrauch zu machen, dem Anwendungsbereich von Art. 43 EG nicht entzogen ist. 2. Art. 43 EG ist geeignet, einem privaten Unternehmen Rechte zu verleihen, auf die es sich gegenüber einer Gewerkschaft oder einem Gewerkschaftsverband berufen kann.