Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 5. November 2018 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsgegner zur Last.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 1.294,43 € festgesetzt.
Die am 19.11.2018 eingegangene Beschwerde des Antragstellers gegen den im Tenor näher bezeichneten, dem Antragsteller am 8.11.2018 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg.
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