OLG Köln - Beschluß vom 11.04.1995 (2 W 60/95) - DRsp Nr. 1996/30096
OLG Köln, Beschluß vom 11.04.1995 - Aktenzeichen 2 W 60/95
DRsp Nr. 1996/30096
»1. Die Verweisung eines Rechtsstreits gem. § 46 Abs. 1WEG vom Prozeßgericht an das für Wohnungseigentumssachen zuständige Amtsgericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist mir sofortiger Beschwerde gem. §§ 17a Abs. 4 S. 3 GVG, 577 ZPO anfechtbar.2. Bei einem Streit zwischen ehemaligen Wohnungseigentümern und einem ausgeschiedenen WEG-Verwalter über dessen frühere Verwaltertätigkeit handelt es sich nicht um eine die Zuständigkeit des WEG-Gerichts gem. § 43 Abs. 1 Nr. 2WEG begründende Wohnungseigentumsache.«