Der Beschluss der 1. kleinen Strafkammer Landgerichts Aachen vom 9. April 2018 wird aufgehoben.
II.Der Angeklagte wird darauf hingewiesen, dass die (Monats-)Frist zur Begründung seiner Revision mit der Zustellung des vorliegenden Beschlusses beginnt.
III.Die Sache wird an das Landgericht Aachen zur Entgegennahme einer eventuellen (weiteren) Revisionsbegründung zurückgegeben.
1.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|