Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird die Kostenrechnung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Neumarkt i. d. Opf. vom 20.10.2020 (RE-Nr. 823741176262) dahin abgeändert, dass die von der Beschwerdeführerin zu zahlenden Gebühren auf 283 € festgesetzt werden.
I.
Mit Bescheid vom 12.12.2019 bewilligte die Regierung der Oberpfalz der Beschwerdeführerin im Rahmen der "[s]taatliche[n] Förderung von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung" für den Neubau eines Wohnheims mit 24 Wohnplätzen für Werkstattgänger aus Mitteln der Wohnraumförderung ein leistungsfreies Baudarlehen von 1.262.900 € sowie aus einem Sonderinvestitionsprogramm ein Zuschuss aus dem Behindertenplan von 2.158.300 €. In dem Bewilligungsbescheid ist ausgeführt, dass die Landesmittel vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt werden.
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