I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 16. November 2021 -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
I.
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