OLG Saarbrücken - Urteil vom 09.09.2022
5 U 117/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 16.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 105/21

Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Bewertung gegenüber einem HostproviderBewusst falscher Tatsachenvortrag in einer BeanstandungUmfang der Prüfungspflicht eines Hostproviders

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2022 - Aktenzeichen 5 U 117/21

DRsp Nr. 2022/14135

Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Bewertung gegenüber einem Hostprovider Bewusst falscher Tatsachenvortrag in einer Beanstandung Umfang der Prüfungspflicht eines Hostproviders

1. War die Beanstandung einer Internetbewertung gegenüber einem Hostprovider auf bewusst falschen Tatsachenvortrag (hier: wahrheitswidrige Leugnung eines Behandlungsverhältnisses) gestützt, so löst diese Beanstandung keine Prüfpflichten des Hostproviders aus. 2. Ein Hostprovider ist im Rahmen der Prüfung, ob eine auf seinem Internetportal veröffentlichte Bewertung eines Arztes rechtswidrig ist, nicht gehalten, den Sachverhalt weiter aufzuklären, wenn ihm unterschiedliche Schilderungen des Arztes und des Patienten über den Verlauf des Behandlungstermins vorliegen und keine objektiven Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder der anderen Schilderung sprechen.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 16. November 2021 - 4 O 105/21 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Gründe:

I.