Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Juni 2013 - 2 Sa 252/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung.
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