LAG Köln - Urteil vom 30.10.1995
3 Sa 404/95
Normen:
BAT § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 10.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2010/94

Ortszuschlag: Unterschiedliche Behandlung von Verheirateten und Partnern einer nichtehelichen (gleichgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaft

LAG Köln, Urteil vom 30.10.1995 - Aktenzeichen 3 Sa 404/95

DRsp Nr. 2001/4300

Ortszuschlag: Unterschiedliche Behandlung von Verheirateten und Partnern einer nichtehelichen (gleichgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaft

Die Ungleichbehandlung von verheirateten Angestellten und homosexuellen Angestellten, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, ist gerechtfertigt, soweit es um die Zahlung des Ortszuschlages geht.

Normenkette:

BAT § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist seit April 1984 bei der Beklagten als Verwaltungsangestellter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden der BAT und die ihn ergänzenden Tarifverträge für den Bereich Bund/Länder in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung. Der Kläger erhält neben der Grundvergütung einen Ortszuschlag der Stufe 1, zu der nach § 29 B Abs. 1 BAT die ledigen und geschiedenen Angestellten sowie Angestellte gehören, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt worden ist.