1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 -
2. Auf die Revision der Klägerin wird unter deren Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 -
3. Die Kosten der Revision und der Berufung haben die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 % zu tragen. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Klägerin zu 80 % und der Beklagte zu 20 % zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über einen Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|