Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 4. Oktober 2011 -
Die Kosten erster Instanz hat der Kläger zu tragen, die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens haben der Kläger zu 2/5, die Beklagte zu 3/5 zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Betriebsrente des Klägers zum 1. Januar 2009 an den Kaufkraftverlust anzupassen.
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