Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 12. April 2012 - 6 Sa 442/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin für die Zeit vom 1. Februar 2009 bis zum 30. November 2011.
Die Klägerin ist Sozialversicherungsfachangestellte und seit 1991 bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der
BAT/AOK-Neu aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung Anwendung.
Nach ihrer Stellenbeschreibung gehörte die Klägerin zur "Struktureinheit - UB Versicherung, GB Leistungen, Bereich Ersatz-/Erstattungsansprüche, FB Schadenersatz, Team Schadenersatz".
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|