I. Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2012 - 3 Sa 250/12 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 4. April 2012 -
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 4. April 2012 -
II. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 7/10 und die Beklagte 3/10 zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Differenzvergütung unter dem Gesichtspunkt des equal pay.
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