1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juli 2011 - 8 Sa 336/11 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Ansprüche auf Höhergruppierungsgewinn.
Die im Oktober 1948 geborene Klägerin ist seit April 1986 als Buchhalterin beim beklagten Land beschäftigt. Sie ist in der Abteilung Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft D eingesetzt. Nach dem Arbeitsvertrag bestimmt sich das Arbeitsverhältnis nach dem
Die Klägerin war zunächst in Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 1b der Anlage 1a zum
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