1. Auf die Revisionen der Klägerinnen zu 2. und zu 4. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. Juli 2017 - 14 Sa 340/17 - teilweise aufgehoben, soweit die Berufungen der Klägerinnen zu 2. und zu 4. zurückgewiesen wurden.
2. Auf die Berufung der Klägerin zu 2. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 27. März 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2. 127,63 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 16. November 2016 zu zahlen.
3. Auf die Berufung der Klägerin zu 4. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 27. April 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 4. 88,49 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 16. November 2016 zu zahlen.
4. Die Gerichtskosten erster Instanz in den Verfahren der Klägerin zu 2. und der Klägerin zu 4. hat die Beklagte zu tragen. Die Gerichtskosten zweiter Instanz haben die ursprünglich mitklagende Klägerin zu 1. zu 22 %, die ursprünglich mitklagende Klägerin zu 3. zu 21 % und im Übrigen die Beklagte zu tragen. Die Gerichtskosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
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